Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostenfreie Stornierung bei pandemiebedingtem Ausfall!
1. Veranstalter
Veranstalter ist das Kinderparadies Hohenloher Hof
Ulrich und Ulrike Krämer GbR,
Langenbrombacher Str. 1
64720 Michelstadt-Rehbach
Tel. 06061/2321
Fax: 06061/71560,
E-Mail: info@hohenloherhof.de
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Buchungsanmeldung bietet der Kunde der GbR den Abschluss des Buchungsvertrages verbindlich an. Für die GbR wird der Vertrag mit der Buchungsbestätigung verbindlich.
Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen aller Mitreisenden an.
Einwände gegen die Angaben der Buchungsbestätigung sind unverzüglich vorzunehmen.
3. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen.
Bei einem Gesamtpreis bis 500,00 € beträgt die Anzahlung 100%. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, bei Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtpreis sofort fällig.
Die Einzahlung erfolgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der GbR, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der GbR.
5. Leistungsänderungen und Leistungsstörungen
Änderungen oder Abweichungen von Vertragsleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird von einer Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Treten erhebliche Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen während der Mietdauer ein, die nicht infolge höherer Gewalt verursacht sind, hat der Kunde ein Recht auf Minderung, oder bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages ein Rücktrittsrecht.
Der Kunde ist verpflichtet, alles Zumutbare zutun, um zur Behebung von Leistungsstörungen beizutragen. Die Leistungsstörung ist der GbR in geeigneter Weise vorzutragen. Nicht unverzüglich angemeldete Beanstandungen rechtfertigen keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.
Als Leistungsstörungen gelten nicht die Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung einer landwirtschaftlichen Produktion oder mit der für landwirtschaftliche Betriebe üblichen Ausstattung mit lebendem Inventar stehen. Ansprüche aus dem Buchungsvertrag müssen bis spätestens 21 Tage nach dem vereinbarten Rückkehrdatum bei der GbR geltend gemacht werden.
Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse können einzelne Programmteile kurzfristig zeitlich ausgetauscht werden.
6. Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Rücktritt des Kunden
Bis 4 Wochen vor Mietbeginn kann der Kunde eine Umbuchung vornehmen. Hierfür werden pauschal 25,- € berechnet. Später erfolgte Umbuchungen werden wie Reiserücktritt und Neuanmeldung gehandhabt.
Bis Mietbeginn kann sich der Kunde durch Dritte ersetzen lassen. Ersatzteilnehmer treten in die Rechte und Pflichten des Buchungsvertrages ein.
Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn in schriftlicher Form vom Buchungsvertrag zurücktreten. Ohne Rücksicht auf eventuelle Weitervermietbarkeit kann die GbR vom Kunden gemäß §651 i, Abs.2 BGB folgende Entschädigung beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn ……..…. 10% des Reisepreises,
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn ……..…. 50% des Reisepreises,
Rücktritt von 29 bis 8 Tage vor Reisebeginn ……..…. 70% des Reisepreises,
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn ……..…. 80% des Reisepreises,
am Anreisetag oder später ……..…. 100% des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlichen anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung.
Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7. Reiserücktritt der GbR
Die GbR kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In einem solchen Fall behält sich die GbR den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Wertes aus einer anderweitig zumutbaren Vermietung des Objektes.
8. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten, bzw. den Gruppenleitern. Die GbR übernimmt keine Aufsichtspflicht.
9. Hausordnung
Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Veranstalters in ihrer Fassung vom 01.05.2019 und verpflichtet sich, die dortigen Bestimmungen einzuhalten.
10. Haftung
Die GbR haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11. Beschränkung der Haftung
Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten jeglicher Form, die im Kinderparadies Hohenloher Hof, oder durch Dritte im Rahmen der Reise angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko. Außerdem gelten die Bestimmungen aus 5.
Soweit die GbR haftet, kann der Kunde die Minderung des Gesamtpreises, höchstens jedoch die Rückzahlung des Gesamtpreises verlangen, solange ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der GbR verursacht wurde. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
12. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Kinderparadieses Hohenloher Hof befinden, wird nicht gehaftet.
13. Ausschluss
Die GbR erwartet, dass der Teilnehmer die Hausordnung respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer der GbR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen.
14. Allgemeines
Die Anreise zum Kinderparadies Hohenloher Hof erfolgt ab 10.00 Uhr, die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgt sein. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Die Ferienwohnungen sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsfertig, am Abreisetag bitten wir diese bis 10.00 Uhr freizumachen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Mahlzeiten bereiten wir zu folgenden Zeiten:
Frühstück von 8 bis 10 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 8.30 bis 10 Uhr.
Mittagessen um 12 Uhr,
Abendessen um 18 Uhr, für Ausflüge packen wir Ihnen gerne Lunchpakete.
Nichteingenommene Mahlzeiten werden nicht vergütet, Heimschläfer erhalten keine Erstattung.
Kurzfristige Bucher und Tagesgäste bezahlen vor Ort bar oder mit EC-Karte.
Der Gerichtsstand ist Michelstadt.
15. Preis- und Programmänderungen vorbehalten.
Alle Angaben entsprechen dem Stand: 30. Juni 2021