Unsere Hausordnung

Bei uns im Kinderparadies Hohenloher Hof erwarten euch nicht nur vielfältige Begegnungsmöglichkeiten, sondern auch ein Miteinander von Menschen verschiedener Altersgruppen und Kulturen. Jeder Gast bringt individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse mit.

Unsere Hausregeln sollen dabei helfen, diese Vielfalt zu respektieren und einen entspannten Aufenthalt für alle zu gewährleisten. Wir bitten daher alle Gäste, die folgenden Grundregeln zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer tragen die Verantwortung für ihre Gruppen.

Ankunft

Die Anreise ist ab 10 Uhr möglich, die Ferienwohnungen stehen ab 15 Uhr zur Verfügung. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Aufenthalt

Während eures Aufenthalts bitten wir euch um Mithilfe, indem ihr genutzte Einrichtungen und Räume sauber haltet und beim Tischdienst unterstützt. Wir legen großen Wert auf Umwelt- und Naturschutz. Daher bitten wir euch, Abfall zu trennen oder zu vermeiden und sparsam mit Energie und Wasser umzugehen.

In den Schlafräumen dürfen weder Speisen zubereitet noch verzehrt werden. Aus Gründen des Brandschutzes sowie versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften ist die Nutzung eigener elektrischer Geräte zur Zubereitung von Speisen und heißen Getränken untersagt. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten.

Gäste, die unter Alkoholeinfluss stehen, können des Hauses verwiesen werden. Haustiere sind generell nicht erlaubt. Möbel dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden.

Kinder dürfen sich tagsüber nur in Begleitung eines Erwachsenen/Betreuers in den Ferienwohnungen aufhalten.

Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr. Bitte achtet darauf, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen, insbesondere bei der Nutzung elektronischer Geräte.

Abreise

Die Ferienwohnungen müssen bis 10 Uhr besenrein geräumt werden. Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich.

Hausrecht

Wir behalten uns vor, das Hausrecht auszuüben. Bei Nichteinhaltung der Hausregeln kann ein Hausverbot ausgesprochen werden, welches mündlich begründet wird.

 

Diese Hausordnung gilt seit dem 01.05.2019.